.

  • Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld Wipperaue"
    Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld Wipperaue"
Startseite   ->Virtuelle Verwaltung  ->Ordnungsamt  ->Standesamt  -> Beurkundung von Personenstandsfällen (Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle)

Beurkundung von Personenstandsfällen (Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle)

Herr Lehmann

OrdnungsamtsleiterStandesbeamter

Telefon: 036074 77-133
Telefax: 036074 77-201

lehmann@eichsfeld-wipperaue.de

Frau Veit

Ordnungsamt - Ordnungswidrigkeiten

Telefon: 036074/77-134
Telefax: 036074/77-201

veit@eichsfeld-wipperaue.de

_

Beschreibung der Dienstleistung

 

Beurkundung des Personenstandsfalles und deren Namensführung nach deutschem und ausländischem Recht, Führung der Testamentskartei, Ausstellung von Urkunden, Erhebung und Verarbeitung der Daten von Verstorbenen und Totgeburten etc.


Eheschließung

Prüfung der Ehefähigkeit, Durchführung und Beurkundung von Eheschließungen, Beurkundung von Erklärungen zur Namensführung der Ehegatten, Anlegung der Familienbücher im Anschluß an die Eheschließung. Ausstellungen von verschiedenen Urkunden



Sterbefallbeurkundung

Für die Beurkundung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist.

Bei einem nicht natürlichen Tod (z.B. Unfall- oder Freitod) ist die Kriminalpolizei zu verständigen, die dann nach ihren Ermittlungen die Freigabe für die Bestattung erteilt. In der Regel werden die zur Beurkundung eines Sterbefalles nötigen Urkunden von einem Bestatter vorgelegt. Er übernimmt auch die Überführung des/der Verstorbenen zum Friedhof, die Terminabstimmung und die Benachrichtigung des zuständigen Geistlichen für die Trauerfeier, die Anzeige des Todes bei der Krankenkasse, bei der Sterbekasse und bei den Versicherungen, den Druck und Versand von Trauerbriefen und -anzeigen, unter Umständen auch die Einziehung von Versicherungsleistungen, die anläßlich des Sterbefalles fällig werden, wenn Sie ihm die entsprechenden Versicherungsdokumente aushändigen.

Notwendige Unterlagen

Folgende Urkunden sind erforderlich:
- eine vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung. Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung wird dort für die Ausstellung Sorge getragen.
- bei Ledigen: die Geburtsurkunde und der Personalausweis
- bei Verheirateten: die Heiratsurkunde oder die Abschrift aus dem Familienbuch (zumeist im Familienstammbuch zu finden) ggf. mit Übersetzung, falls die Eheschließung im Ausland stattgefunden hat und den Personalausweis
- bei Verwitweten: die Heiratsurkunde oder die Abschrift aus dem Familienbuch (siehe Familienstammbuch) ggf. mit Übersetzung (s.o.), den Personalausweis und die Sterbeurkunde bzw. die Todeserklärung des bereits verstorbenen Ehegatten
- bei Geschiedenen: die Heiratsurkunde oder die Abschrift aus dem Familienbuch (s.o), den Personalausweis und das Scheidungs-, Aufhebungs- bzw. Nichtigkeitsurteil.

Alle Urkunden und ggf. die Übersetzungen sind im Original (nicht in Kopie) vorzulegen. Die gewünschten Urkunden werden dem Bestatter ausgehändigt, der gleichzeitig die Beerdigungserlaubnis oder - falls erforderlich - einen Leichenpass zur Überführung ins Ausland erhält.

Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“ | Weststraße 2 | 37339 Breitenworbis | Telefon: 036074 77-0 | E-Mail: poststelle@eichsfeld-wipperaue.de

virtuelle Verwaltung VG Eichf. Wipperaue Gemeinden Kultur und Vereine Weiteres
| Design | Programmierung MediaOnline GmbH |