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Notwendige Unterlagen
a) wenn beide Verlobten ledig und deutsch sind und keine Kinder haben:
beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern, sofern die Eheschließung der Eltern nach dem 01.01.1958 stattgefunden hat, oder
Abstammungsurkunde, z.B. auch bei der Geburt in den neuen Bundesländern gültiger Personalausweis oder Reisepass Aufenthaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes
Abstammungsurkunde immer für die in den neuen Bundesländern geborenen (wenn vor dem 03.10.90 die Eltern geheiratet haben und die Kinder geboren sind)
b) sofern ein Verlobter ein Kind hat für dessen Vermögen er zu sorgen hat:
sollte die vermögensrechtliche Auseinandersetzung beim Amtsgericht vor der Eheschließung geklärt werden. Ein Nachweis über die Auseinanersetzung ist allerdings nicht erforderlich.
ein Nachweis, dass die elterliche Sorge übertragen worden ist, z.B. durch Scheidungsurteil Abstammungsurkunde des Kindes
c) sofern ein Minderjähriges Kind aus der Vorehe vorhanden ist, für dessen Vermögen der Verlobte nicht zu sorgen hat:
ein Nachweis, dass die elterliche Sorge dem noch lebenden früheren Ehegatten übertragen ist, z.B. rechtskräftiges Scheidungsurteil
d) sofern ein Verlobter verheiratet war:
Abstammungsurkunde (in jedem Fall!)
zu jeder erfolgten Eheschließung eine Abschrift des Familienbuches der jeweiligen Ehe mit Eheauflösungsvermerk oder Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung
Sterbeurkunde
e) sofern ein Verlobter minderjährig ist:
ein Beschluss des Vormundschaftsgerichtes über die Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit
f) sofern die Namen der Verlobten geändert wurden
zusätzlich Nachweis über die Namensänderung Bei gemischt nationalen Eheschließungen werden zusätzliche
Unterlagen benötigt; das Erfordernis regelt sich nach dem Heimrecht des ausländischen Partners. Auskünfte hierüber gibt Ihnen Ihr Standesbeamter.
Allgemeine Gebühren-Informationen
Prüfung der Ehefähigkeit für Deutsche 50,00 EUR
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn ausländisches Recht zu beachten ist 100,00 EUR
Vornahme der Eheschließung ausserhalb der üblichen Öffnungszeiten 70,00 EUR