_
Beschreibung der Dienstleistung
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten einen Untersuchungsberechtigungsschein
Besonderheiten:
Die Arztwahl ist freigestellt.
Den Berechtigungsschein können Sie gleich mitnehmen.
Es werden grundsätzlich nur zwei Untersuchungsberechtigungsscheine ausgestellt:
a) Erstuntersuchung (1. Ausbildungsjahr)
b) erste Nachuntersuchung (2. Ausbildungsjahr)
Die Personen, an die Untersuchungsberechtigungsscheine ausgestellt werden, dürfen nicht älter als 18 Jahre sein (über 18- jährige haben die Arztkosten für eine notwendige Untersuchung selbst zu tragen)
Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Allgemeine Gebühren-Informationen
gebührenfrei