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Beschreibung der Dienstleistung
Ummeldung von Einwohnern innerhalb einer Gemeinde bzw. der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld- Wipperaue"
Besonderheiten:
Für einen Umzug innerhalb Ihrer Gemeinde bzw. innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld- Wipperaue" ist anstelle der sonst erforderlichen Anmeldung ein vereinfachter Umzugsmeldeschein auszufüllen, zu unterschreiben und der Meldebehörde zuzuleiten. Dies gilt nicht, wenn mit dem Umzug ein Wechsel des Wohnungsstatus (Nebenwohnung wird Hauptwohnung) verbunden ist. Die Umzugsmeldung ist innerhalb einer Woche vorzunehmen. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht demjenigen, dessen Wohnung die Personen beziehen. Für Entmündigte obliegt die Meldepflicht dem Vormund, für Personen, für die ein Betreuer bestellt ist, der den Aufenthalt bestimmen kann, dem Betreuer.
Notwendige Unterlagen
ausgefüllte und unterschriebene Umzugsmeldung
Personalausweis
Allgemeine Gebühren-Informationen
gebührenfrei