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Beschreibung der Dienstleistung
Annahme und Bearbeitung von Statusänderungen des Wohnsitzes
Besonderheiten:
Statusänderungen des Wohnsitzes:
Der Antragsteller hat mehrere angemeldete Wohnungen in der BRD.
Die Nebenwohnung in dieser Stadt soll alleinige Wohnung werden oder
die Nebenwohnung in dieser Kommune soll Hauptwohnung werden oder
die Hauptwohnung in dieser Kommune soll Nebenwohnung werden.
Wenn die Hauptwohnung in dieser Kommune Nebenwohnsitz werden soll, ist die Erklärung bei dem neuen Hauptwohnsitz abzugeben.
Meldepflichtig für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Wohnungsgeber. Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.
Notwendige Unterlagen
- Erklärungsvordruck (wird bei Statusänderungen vom Einwohnermeldeamt ausgefüllt)
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass bzw. Urkunden und Bescheinigungen, wenn keine Ausweispapiere vorhanden sind.)