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Beschreibung der Dienstleistung
Jeder deutsche Staatsbürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn er seine Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen kann und der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegt oder keine Wohnung hat. Er hat den Personalausweis auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen. Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.
Nach einem Umzug muss die Anschrift im Personalausweis aktualisiert werden, nach einer Namensänderung (z. B. in Folge einer Eheschließung oder Ehescheidung) ebenfalls. Zweckmäßigerweise sollte die Adresse im Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung bzw. Anmeldung der Wohnung geändert werden.
Voraussetzung:
* Sie sind Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG).
* Sie müssen sich bereits bei Ihrer Gemeinde umgemeldet bzw. angemeldet haben.
Der Verlust eines Personalausweises muss unverzüglich angezeigt werden.
Gültigkeit:
* für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
* für Personen ab einschließlich 24 Jahren: 10 Jahre
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.
Personalausweis:
Der Personalausweis ist in seiner Grundfunktion ein amtliches Ausweisdokument, der mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen und Funktionalitäten ausgestattet ist, die insbesondere im Internet zahlreiche Einsatzmöglichkeiten bieten. Die Zusatzfunktionen dienen der eigenen Sicherheit.
Zusatzfunktionen:
* elektronischer Identitätsnachweis (eID-Funktion)
o z.B. für die Identifizierung im Internet oder als Altersnachweis an Zigarettenautomaten
* elektronische Signatur
o ist der normalen Unterschrift gleichgestellt und ermöglicht die digitale Unterzeichnung digitaler Dokumente, z.B. im Rahmen von Verwaltungsverfahren
* zwei digitale Fingerabdrücke
o Nur die vom Staat dazu berechtigten Stellen haben Zugriff auf diesen biometrischen Bereich, z.B. die Beamten an Grenzkontrollen. Im Rahmen des elektronischen Identitätsnachweises kann auf die biometrischen Daten nicht zugegriffen werden.
Folgende Daten sind auf dem Ausweis sichtbar und im Chip gespeichert:
* Familienname
* Geburtsname
* Vornamen
* Doktorgrad
* Tag und Ort der Geburt
* Lichtbild (kann vom Chip durch Behörden abgerufen werden)
* Anschrift
* Staatsangehörigkeit
* Ordensname (wurde auf dem alten Personalausweis nicht eingetragen)
* Künstlername (wurde auf dem alten Personalausweis nicht eingetragen)
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Bearbeitungsdauer für die Ausstellung eines Personalausweise beträgt ca. 14 Tage. In begründeten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.
Rechtsgrundlage
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Anträge / Formulare
Die Stellung eines förmlichen Antrags ist nur durch den Antragsteller (ab dem 16. Lebensjahr) bzw. den gesetzlichen Vertreter möglich. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.
Notwendige Unterlagen
* der jetzige Personalausweis, gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde
* bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
* bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
* ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel; Größe: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand)
Allgemeine Gebühren-Informationen
Seit dem 1. Januar 2021 gelten für die Ausstellung von Personalausweisen folgende Gebühren:
* Antragsteller ab 24 Jahren: 37,00 Euro
* Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 Euro
* vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro (bisher je nach Länderregelung unterschiedlich)
* Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde: 13,00 Euro (bisher je nach Länderregelung unterschiedlich)
* Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: 30,00 Euro
* Bedürftige: Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich (im Ermessen der Personalausweisbehörde, keine Änderung zum bisherigen Verfahren)
Weitere Gebührenregelungen betreffen unter anderem:
* Ändern der PIN in der Personalausweisbehörde (z.B. PIN vergessen): 6,00 Euro
* Entsperren des elektronischen Identitätsnachweises (z.B. beim Wiederauffinden): 6,00 Euro
Gebührenfrei sind unter anderem:
* erstmaliges Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises für Personen, die ihren Ausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten haben
* Sperren des elektronischen Identitätsnachweises im Verlustfall
* Ändern der Anschrift bei Umzügen (wie bisher)