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Beschreibung der Dienstleistung
Aufnahme/Entgegennahme von Anträgen auf Erteilung eines Führungszeugnisses.
Ein Führungszeugnis wird beim Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof in Bonn beantragt. Dort werden alle gerichtlich ausgesprochenen Straftatbestände eingetragen.
Soll das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden (Belegart "O"), sind der genaue Verwendungszweck bei dieser Behörde und die genaue Anschrift ggf. mit Abteilungsangabe dieser Behörde anzugeben, da es dieser Behörde direkt vom Bundeszentralregister übersandt wird.
Wird das Führungszeugnis für private Zwecke (Belegart "N") benötigt, wird es Ihnen direkt vom Bundeszentralregister in Bonn zugesandt.
Den amtlich vorgeschriebenen Antragsvordruck hält die Behörde bereit und füllt diesen selbst aus.
Besonderheiten:
Voraussetzungen:
Vollendung des 14. Lebensjahres und mit einer Wohnung bei der Meldebehörde gemeldet. Der Geburtsname der Mutter wird benötigt.
Für eigene Kontaktaufnahme:
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Dienststelle Bundeszentralregister - 53169 Bonn
Bearbeitungsfristen:
Bearbeitungsfristen ergeben sich aus dem Postverkehr und der Arbeitsabwicklung beim Bundeszentralregister in Bonn (in der Regel ca. 14 Tage)
Notwendige Unterlagen
persönliche Antragstellung unter Nachweis der Identität, z.B. Personalausweis oder schriftliche Vollmacht und Bundespersonalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
Allgemeine Gebühren-Informationen
13,00 EUR