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Beschreibung der Dienstleistung
Abschriften, Ablichtungen und ähnliches beglaubigen.
Beglaubigung von Unterschriften. Das Einwohnermeldeamt beglaubigt Kopien oder Abschriften nur, wenn das Original ebenfalls von einer Behörde ausgestellt worden ist.
Notwendige Unterlagen
Original der zu beglaubigenden Urkunden
Allgemeine Gebühren-Informationen
Gebühren werden entsprechend der Verwaltungskostensatzung erhoben.
Alle beglaubigten Abschriften oder Ablichtungen, die zur Beantragung einer Sozialleistung (z.B. Wohngeld, Sozialhilfe, Rentenangelegenheiten) benötigt werden, sind kostenfrei.