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Beschreibung der Dienstleistung
Besonderheiten
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von 2 Wochen bei der Meldebehörde anzumelden.
Es ist eine Wohnungsgeberbescheinigung, ausgefüllt vom Eigentümer, Vermieter, der Meldebehörde vorzulegen.
Ist die anzumeldende Person selbst Eigentümer der Wohnung, ist eine Eigenerklärung vorzulegen.
Die Anmeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen.
Ist für eine volljährige Person ein Pfleger oder Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die An- oder Abmeldung.
Notwendige Unterlagen
Wohnungsgeberbescheinigung oder Eigenerklärung, Personalausweis oder andere Ausweispapiere, Reisepass,Kinderreisepass
Allgemeine Gebühren-Informationen
gebührenfrei