_
Beschreibung der Dienstleistung
Die Gemeinde erhebt Gewerbesteuer von den im Gemeindegebiet liegenden Gewerbebetrieben. Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Das Finanzamt ermittelt auf der Grundlage des Gewerbeertrages den Steuermessbetrag. Durch Vervielfältigung des Steuermessbetrages mit dem Hebesatz wird die Gewerbesteuer durch die Gemeinde festgesetzt. Die Höhe des Hebesatzes wird durch den Gemeinderat der jeweiligen Gemeinde beschlossen.
Der Hebesatz beträgt für die einzelnen Gemeinden:
Gemeinde Breitenworbis | 395 % | |
Gemeinde Buhla | 395 % | |
Gemeinde Gernrode | 400 % | |
Gemeinde Haynrode | 400 % | |
Gemeinde Kirchworbis | 395 % |