Entgegennahme von Genehmigungsfreistellungen und Vorbereitung der Erklärung der Gemeinde gemäß § 61 ThürBO, sowie Weiterleitung zum Landkreis Eichsfeld
Entgegennahme von Bauvoranfragen, Bauanträgen und Abbruchanträgen,
Vorbereitung der Stellungnahme und des Einvernehmens der Gemeinde,
Weiterleitung zum Landkreis Eichsfeld
Besonderheiten:
Bauvoranfragen, Bauanträge und Abbruchanträge sind 3fach mit den vorgeschriebenen Bauvorlagen (amtliches Antragsformular, Flurkartenausschnitt, Lageplan, Bauzeichnungen, Statik, Nachbarunterschriften) beim Landkreis Eichsfeld, Untere Bauaufsichtsbehörde, einzureichen. Diese können aber auch im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft abgegeben werden.
Bauanzeigen sind 2fach mit den vorgeschriebenen Bauvorlagen einzureichen. Die Bauanzeige muss zuerst von der Verwaltungsgemeinschaft, Bauamt, bearbeitet werden und wird dann zum Landkreis weitergegeben.
Die Lagepläne sind nur beim zuständigen Katasteramt erhältlich.
Frau Fusch
Telefon: 036074/77-160
Telefax: 036074/77-200
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Beschreibung der Dienstleistung
Notwendige Unterlagen
Bauvoranfragen, Bauanträge und Abbruchanträge 3fach
Bauanzeigen 2fach
Allgemeine Gebühren-Informationen
Baugenehmigungsverfahren - Gebühren erhebt der Landkreis
Bauanzeigeverfahren - mind. 5,00 € - max. 20,00 €