Geschichte
Die Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“ besteht seit dem
01. August 1991 und umfasst die Gemeinden Breitenworbis mit OT Bernterode, Buhla mit OT Ascherode, Gernrode, Haynrode und Kirchworbis.
Sie liegt im Osten des Landkreises Eichsfeld, unmittelbar an der Grenze zum Landkreis Nordhausen.
Der Name der Verwaltungsgemeinschaft wurde von der Wipper abgeleitet, die in der nahe gelegenen Stadt Worbis entspringt und die Gemarkungen Kirchworbis, Gernrode und Bernterode in einer Aue durchfließt.
Zum Verwaltungssitz wurde Breitenworbis – die größte Gemeinde im Verband - bestimmt. Das Verwaltungsgebäude wurde 1994/95 als Gemeinschafts- investition von den Mitgliedsgemeinden errichtet und beherbergt das Hauptamt, die Kämmerei, das Bauamt, das Ordnungs-, Einwohnermelde- und Standesamt.
Der Gemarkungsbereich der fünf Mitgliedsgemeinden mit insgesamt 6.069,16 ha liegt auf geschichtsträchtigem Boden, umfasst den nordöstlichen bis mittleren Teil des Eichsfelder Kessels, in der Mitte die Wipperaue; im Norden begrenzt von Ohmgebirge und Langenberg über die Harburg zur Hasenburg schließt sich der Kreis in östlicher Richtung bei Bernterode mit der Eichsfelder Pforte.
Die Region ist vorwiegend landwirtschaftlich orientiert, doch auch kleinere und mittlere Handwerksbetriebe sowie einige größere Unternehmen sind hier ansässig.
Den Schwerpunkt für die Entwicklung der Region setzt die Verwaltungsgemeinschaft auf Gewerbegebiete in Breitenworbis mit OT Bernterode, Gernrode und Kirchworbis, die Planung und Erschließung neuer Wohngebiete sowie die Entwicklung von Fremdenverkehr und Tourismus in den landschaftlich besonders idyllisch gelegenen Orten Haynrode und Buhla mit dem Ortsteil Ascherode.
Mit der Harburg und der Hasenburg liegen zwei geschichtsträchtige Burgruinen im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft. Sie bilden mit dem Dorfmuseum von Haynrode wichtige touristische Anziehungspunkte innerhalb der Gemeinschaft.
Die Verwaltungsgemeinschaft wird von dem hauptamtlich tätigen Gemeinschaftsvorsitzenden, der von der Gemeinschaftsversammlung für eine Amtszeit von 6 Jahren gewählt wird, geleitet.
Die Gemeinschaftsversammlung, das verantwortliche und beschließende Organ der Verwaltungsgemeinschaft, setzt sich aus 15 Vertretern der einzelnen Mitgliedsgemeinden zusammen.
Vertreter der Mitgliedsgemeinden sind die Bürgermeister kraft Amtes und je ein Gemeinderatsmitglied. Für jedes volle Tausend ihrer Einwohner entsenden die Mitgliedsgemeinden ein weiteres Gemeinderatsmitglied.